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Das Urteil des OLG Celle vom 25. 6. 2015 gab den Bürgerinitiativen erneut Recht. Das Urteil kann in dieser pdf-Datei OLG Urteil 25.6.2015_webseiten nachgelesen werden oder folge diesem Link


Pressemitteilung vom 25.6.2015

Oberlandesgericht Celle: Bürgerinitiativen aus dem Weserbergland obsiegen in Streit um Gebührenerhöhung pressemitteilung.pdf


Artikel TAH vom 3. Juni 2015

Abwasser-Urteil kommt am 26. Juni 2015

Wasserverband und Bürgerinitiative sprechen über Rechnungen für 2014

Kreis Holzminden (fhm). Im Saal 153 des Oberlandesgerichts in Celle standen sich am gestrigen Dienstag der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland und die Bürgerinitiative Abwassergebühren aus Stadtoldendorf, die Bürgerinitiative Abwassergebühren-Gerechtig­keit aus Bodenwerder und die Bürgerinitiative Weserbogen aus Polle gegenüber. Verhandelt wurde die Berufung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland gegen Urteile des Landgerichts Hildesheim. Ein Urteil wurde gestern Vormittag noch nicht gefällt, das Gericht führte die mündliche Verhandlung durch und gab den Beteiligten Gelegenheit, sich zum Thema Abwassergebühren zu äußern. Am 26. Juni soll dann das Urteil bekannt gegeben werden.

Bei diesem Rechtsstreit haben die Mitglieder der Bürgerinitiativen geklagt, festzustellen, dass die Preiserhöhungen der Abwasserentgelte durch den Wasserverband zum 1. Januar 2013 sowohl beim Grundpreis als auch beim verbrauchsabhängigen Arbeitspreis pro Kubikmeter rechtswidrig seien.

Die Bürgerinitiativen hatten vor dem Landgericht Hildesheim einen Erfolg errungen (der TAH berichtete). Das Landgericht hatte festgestellt, dass die vorgenommene Erhöhung der Abwasserentgelte unbillig sei. Weiter hatte das Landgericht moniert, dass die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB) des Wasserverbandes im entscheidenden Punkt inhaltlich zu unbestimmt und daher unwirksam seien. Die Kunden könnten nicht nachvollziehen, wie der Wasserverband seine Entgelte berechne, sagte das Landgericht. Gegen die Entscheidung des Landgerichts war der Wasserverband in Berufung gegangen.

Das Oberlandesgericht hat jetzt nach der mündlichen Verhandlung genau drei Möglichkeiten. Es kann der Klage des Wasserverbandes stattgeben, es kann die Klage zurückweisen, oder es kann erneut in die Beweisaufnahme eintreten. Bernd Schuster von der Bürgerinitiative Abwassergerechtigkeit in Stadtoldendorf zeigte sich zufrieden nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht. Er sei sich sicher, dass das Oberlandesgericht am 26. Juni die Klage des Wasserverbandes abweisen und das Urteil des Landgerichts bestätigen werde.

Allerdings sei das Oberlandesgericht in der mündlichen Verhandlung nicht komplett der Argumentation der Bürgerinitiativen gefolgt. So habe das Gericht keine fehlerhafte Übertragung von den Samtgemeinden auf den Abwasserverband festgestellt, berichtete Schus­ter. Endgültige Aussagen könne man aber erst treffen, wenn das Urteil am 26. Juni vorliegt. Und dann weiß man auch endgültig, ob die Klage Erfolg hat oder nicht.

Dennoch gab es am Rande der Gerichtsverhandlung ein konkretes Ergebnis. Der Wasserverband und die Bürgerinitiative Stadtoldendorf vereinbarten für Mitte Juli einen Gesprächstermin, um über die Einwendungen gegen die Jahresrechnungen 2014 mit dem Abwasserpreis von 9,09 Euro zu sprechen.

Das Gespräch, an dem auch die Anwälte der Bürgerinitiative teilnehmen werden, habe eine konkrete Zielrichtung, sagte Bernd Schuster. Es soll in dem Gespräch erörtert werden, wie man die nächste Klagewelle gegen die Jahresrechnungen 2014 vermeiden könne.


Artikel TAH vom 4. März 2015

Rechtsstreit um die Gebühren geht weiter

Gerichtstermin steht fest / Bürgerinitiative Abwassergebühren stellt Fragen an Politik und Wasserverband

Stadtoldendorf (fhm). Der Rechtsstreit zwischen den Bürgerinitiativen und dem Wasserverband Ithbörde/Weserbergland geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Celle hat den Termin festgelegt. Am Dienstag, 2. Juni, wird im Rechtsstreit zwischen dem Wasserverband Ithbörde/Weserbergland und über 500 Bürgern aus den Samtgemeinden Bodenwerder-Polle und Eschershausen-Stadtoldendorf verhandelt. Im März 2014 hatte das Landgericht in Hildesheim den Klagen der Bürger und Bürgerinitiativen aus dem Landkreis Holzminden gegen den Wasserverband stattgegeben und dabei - wie schon in früheren Verfahren - die Preisklausel der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen beanstandet. Der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland ging in die Berufung. Jetzt wird der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle in Sachen Abwassergebühren in Bodenwerder, Polle und Stadtoldendorf eine Entscheidung treffen.

 Weil das Gericht umfangreiche Informationen, Unterlagen und Kalkulationen vom Wasserverband angefordert hat, dauerte es lange bis zur Ansetzung eines Verhandlungstermines. Zudem musste dann der anderen Seite noch die Möglichkeit zur Erwiderung gegeben werden. Zum 20. April sollen die letzten Unterlagen und Stellungnahmen beim Gericht vorliegen, dann werden die Richter prüfen und am 2. Juni die Verhandlung eröffnen. Die umfangreichen Vorbereitungen und Anforderungen des Gerichtes deuten darauf hin, dass man sich beim Gericht nicht nur mit formalen Fragen befasst, sondern die Sachverhalte an sich untersuchen will. Eine Konsequenz könnte beispielsweise eine komplette Neuberechnung der Abwassergebühren sein.

Bernd Schuster und seine Vorstandskollegen von der Bürgerinitiative Abwassergebühren in Stadtoldendorf sowie die Mitglieder der Bürgerinitiativen in Bodenwerder und Polle schauen mit sehr großem Interesse auf die Gerichtsverhandlung. Auch das Handeln der Politik und des Wasserverbandes betrachten die Verantwortlichen der BI weiterhin mit Argusaugen. „Der Wasserverband hat etwaige Lehren im Umgang mit den Bürgern und Kun­den erkennbar und nachvollziehbar nicht vollzogen“, so Schuster in einer allgemeinen Einschätzung. In der Entlassung des bisherigen Geschäftsführers Henning Stegie sieht die Bürgerinitiative „eine Bauernopferstrategie der Kommunalpolitiker“. Die zuständigen Politiker in den Samtgemeinden, so die Kritik der Bürgerinitiative, nehmen ihre Verantwortung gegenüber den Bürgern in den Samtgemeinden nicht wahr. Immer wieder sei mitgeteilt worden, dass der Geschäftsführer im Vorstand des Wasserverbandes kein Stimmrecht habe. Deshalb fragen die Vorstandsvertreter, wer denn die Entscheidungen im Vorstand treffe? Im Vorstand und der Verbandsversammlung sitzen mehrere Samtgemeindebürgermeister und Mitglieder der Räte, erinnert die BI.

Viele offene Fragen und ungeklärte Sachverhalte gebe es noch, die von der Bürgerinitiative immer wieder benannt werden. Wasserverband-Vorstandsmitglied Wilhelm Brennecke, der auch als Ratsherr im Samtgemeinderat Bodenwerder-Polle sitzt, hatte die Initiative ge­startet, das Grundentgelt der Abwassergebühr von 144 auf 60 Euro zu senken. „Was ist da­raus geworden?“, fragt Bernd Schuster.

Auch bei weiteren Willenserklärungen aus der Politik sei man gespannt darauf, was sich daraus ergibt. So etwa aus dem Bekenntnis des Stadtoldendorfer Bürgermeisters Helmut Affelt zur konkreten Unterstützung und Zusammenarbeit der Bürgerinitiative. Oder die Erklärung des Samtgemeinderates Eschershausen-Stadtoldendorf für mehr Transparenz und Kontrolle im Umgang mit dem Wasserverband.

Die Verantwortlichen der Bürgerinitiative weisen ihre Mitglieder darauf hin, dass man für weitere Verfahren unbedingt direkten Kontakt mit dem Vorstand der BI halten müsse. Sollten Zahlungspläne und Rechnungen vom Wasserverband ins Haus kommen, sollte man die sehr schnell zu einem Vorstandsmitglied bringen. Es geht dabei um den möglichen Wi­derspruch gegen diese Mitteilungen des Wasserverbandes. Dabei sollte man auch den Briefumschlag mitbringen wegen etwaiger Fristen, bittet Bernd Schuster.


Artikel TAH vom 9. Juli 2014

Gericht taucht in die Materie ein

Rechtsstreit zwischen Wasserverband und Bürgerinitiativen

Kreis Holzminden (fhm). Sieben Seiten lang ist der Beschluss, den das Oberlandesge­richt Celle in dem Rechtsstreit zwischen dem Wasserverband Ithbörde/ Weserbergland und über 500 Bürgern aus den Samtgemeinden Bodenwerder-Polle und Eschershausen-Stadtoldendorf gefasst hat. Sieben Seiten, in denen das Gericht festgelegt hat, was es noch an Unterlagen, Berechnungen und Aussagen haben will. Im März hatte das Landge­richt in Hildesheim den Klagen der Bürger und Bürgerinitiativen aus dem Landkreis Holz­min­den gegen den Wasserverband stattgegeben und die Preisklausel der Allgemeinen Ent­sorgungsbedingungen beanstandet. Die eigentlichen Klagegründe waren damals gar nicht behandelt worden. Allein der formale Grund der Preisklausel und der Geschäftsbe­din­gun­gen reichte dem Landgericht, um den Klagen stattzugeben. Der Wasserverband Ith­börde/Weserbergland ging Mitte März in die Berufung. Jetzt befasst sich der 13. Zivilse­nat des Oberlandesgerichts Celle mit den Abwassergebühren in Bodenwerder, Polle und Stadtoldendorf.

Das Gericht hat in den sieben Seiten festgelegt, dass der Wasserverband die Unterlagen über die Einrichtung, die Satzung und die Entsorgungsbedingungen vorlegen soll. Weiter­hin stellt das Gericht fest, dass es eine abschließende Überprüfung der Erhöhungen der­zeit nicht vornehmen könne. Deshalb solle der Wasserverband darlegen, aus welchen Ele­menten sich die von ihm berechneten Grund-und Arbeitspreise zusammensetzen. Auch der Jahresabschluss für das vergangene Wirtschaftsjahr soll dem Gericht vorgelegt werden. Der Wasserverband muss dem Gericht seine Kalkulation zur Verfügung stellen. Schon vor einer weiteren Prüfung macht das Gericht in seinem Beschluss deutlich, dass die Entgelte des Wasserverbandes schon deshalb unbillig sein könnten, weil keine Tren­nung zwischen dem Entgelt für Schmutzwasser und dem für die Regenwasserbeseitigung vorgenommen wurde.

Auch das Argument der Bürgerinitiativen aus Bodenwerder, Polle und Stadtoldendorf - da­rin haben sich die meisten Kläger zusammengefunden -, unterschiedliche Gebühren in ein­­­­­­­­­­zel­nen Gemeinden seien unzulässig, kann das Gericht noch nicht bewerten. Eigentlich, so schreibt der 13. Zivilsenat, sei es allgemein akzeptiert, dass für eine einheitliche Ent­sor­gungs­ein­rich­tung einheitliche Benutzungsgebühren genommen werden. Aber dieser Grundsatz gelte nicht ohne Einschränkung, wenn etwa sachliche Gründe für unterschiedli­che Gebühren vorhanden seien. Zu diesem Thema gebe es aber bislang noch keine Er­klä­run­gen des Wasserverbandes.

Das Oberlandesgericht, das anscheinend richtig tief in die Materie eintauchen will und nicht nur die Formalien prüft, hat dem Wasserverband Zeit bis Ende Juli gegeben, um die geforderten Unterlagen und Angaben nachzureichen und zu den Hinweisen des Gerichtes Stellung zu nehmen. Am Ende der sieben Seiten macht das Oberlandesgericht noch ei­nen Hinweis, der unter Umständen weitreichende Konsequenzen haben könnte. So will das Gericht nicht nur die Entgelterhöhung genau in Augenschein nehmen, sondern auch die Höhe der Gebühren insgesamt. Theoretisch könnte das Gericht dem Wasserverband ei­ne komplette Neuberechnung der Entgelte auferlegen.

Jetzt hat zunächst der Wasserverband drei Wochen Zeit, um zu antworten. Danach wer­den die Bürgerinitiativen mit den über 500 Klägern weitere drei Wochen Gelegenheit ha­ben, um sich zu der Stellungnahme des Wasserverbandes zu äußern. Am Donnerstag, 17. Juli, wird das Thema Abwasserentgelte und Wasserverband den Samtgemeinderat Bo­denwerder-Polle beschäftigen. Nach der Initiative des SPD-Fraktionssprechers Wilhelm Brennecke, der eine Halbierung der Grundgebühr vorschlug (der TAH berichtete), befasst sich der Samtgemeinderat ab 18.30 Uhr im Hotel „Deutsches Haus“ in Bodenwerder mit den Entgelten des Wasserverbandes.


Der Aufruf zur erneuten Klage brachte den Poller Bürgern erneut Recht!

Die Bi Weserbogen hatte am 13. November 2014 um 19 Uhr zu einer Informationsveranstaltung im "Hotel zur Burg" eingeladen, um über eine erneute Klage gegen überhöhte Abwassergebühren zu informieren - siehe pdf-Datei und Vollmacht (pdf-Datei)

Das Urteil des LG Hildesheim vom 5. 3. 2014 gab den Poller Bürgern Recht. Das Urteil kann in dieser pdf-Datei LG Urteil 5.3.14_webseiten nachgelesen werden.


Der Wasserverband unterliegt zum 2. Mal vor dem Gericht - Erhöhung der Abwasserentgelte des WVIW ist rechtswidrig!

Die mündliche Verhandlung vor dem OLG-Celle vom 16.02.2012 brachte es an den Tag, die Erhöhung der Abwasserentgelte ab dem 1.1.2009 ist rechtswidrig, weil es in den vom WVIW verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an einer wirksamen Rechtsgrundlage mangelt. 

Die Kläger haben jetzt Anspruch auf Rückzahlung der zu viel bezahlten Abwassergebühren und zwar für die Jahre 2009, 2010, 2011. Und auch für das laufende Jahr 2012 dürfen keine erhöhten Abwassergebühren eingefordert werden, solange die AGB nicht geändert sind.

Wie der TAH vom 17.2.2012 berichtet, sollen nach Aussage von WVIW-Geschäftsführer Henning Stegie alle Gebührenzahler  –  auch die, die nicht geklagt hatten –  im Bereich der Alt-Samtgemeinde Polle ihre zu viel gezahlten Gebühren zurückerstattet bekommen.

Der WVIW will nun möglichst rasch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, um Abwassergebühren anheben zu können. So könnten als allgemeine Gründe steigende Energiekosten, sinkende Abnehmerzahlen oder Investitionsmaßnahmen in die AGB eingearbeitet werden.

Wie teuer es für den Gebührenzahler letztendlich wird, bleibt abzuwarten.

Brief an Samtgemeindebürgermeister Hr. Lienig

Sehr geehrter Herr Lienig,

ich möchte noch einmal auf unser Gespräch vom 7.6.2011 zurückkommen und Sie nochmals dringend bitten, die Bürger endlich über die geplante Abwasserpipeline Brevörde/Holzminden zu informieren. Ich nehme erneut Bezug auf die Regelungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), die klare Vorgaben für die Zuständigkeiten des Bürgermeisters vorgeben. Danach gehört es gem. §62 Abs. 3, Satz 4 f. NGO zu Ihren Pflichten als Samtgemeindebürgermeister,

bei wichtigen Planungen und Vorhaben die Einwohnerinnen und Einwohner rechtzeitig und umfassend über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten. Dabei ist die Unterrichtung so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht.

Auch wenn der Wasserverband WVIW auf Grund der vertraglichen Vereinbarung jetzt für die Abwasserentsorgung zuständig ist, haben Sie als Samtgemeindebürgermeister und Vertragspartner darauf zu achten, dass der Wasserverband diesen Öffentlichkeitspflichten nachkommt oder Sie haben es selbst zu tun. In unserem Gespräch hatte ich Sie so verstanden, dass Sie sich jetzt auch darum kümmern wollten bzw. auch bestätigten, dass Herr Klenke als Verbandsvorsteher des WVIW diese Absichten verfolgt und dies in der gemeinsamen Sitzung des Runden Tisches bei den Stadtwerken Holzminden auch so gesagt haben soll. Seitdem sind nun schon wieder 6 Wochen vergangen, ohne dass ein Schritt in die Öffentlichkeit gemacht worden ist. Deshalb frage ich Sie nochmals:

Wann und wie werden Sie die Einwohner über die geplante Abwasserpipeline unterrichten?

Ich habe noch eine weitere Frage:

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Fusionsziele im Hinblick auf die Zusammenführung der Abwasserhaushalte bis 2014 habe ich Sie in unserem Gespräch vor 4 Wochen so verstanden, dass Sie diese Zusammenführung zu einer einheitlichen Abwassergebühr in der gesamten Samtgemeinde Bodenwerder-Polle für nicht realisierbar halten. Das würde dann einen Verstoß gegen den Fusionsvertrag bedeuten. Können Sie diesen Widerspruch aufklären?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Weißenborn
Bürgerinitiative Weserbogen

Antwort von Samtgemeindebürgermeister Hr. Lienig

Sehr geehrte Frau Weißenborn,

sowohl nach § 62 NGO, als auch nach der gültigen Hauptsatzung § 9 der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle, bin ich meinen Pflichten als Samtgemeindebürgermeister bisher nachgekommen. So habe ich im Rahmen öffentlicher Ratssitzungen, unterstützt durch entsprechende Presseberichte, die interessierte Öffentlichkeit unterrichtet. So auch anlässlich der SG-Ratssitzung am 14.02.2011 im Hotel Zur Burg in Polle, als ich anschließend für 20 Minuten auf Nachfragen der Besucher geantwortet habe.

In meiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied des WVIW habe ich während der letzten Vorstandssitzung am 29.06.2011 diese Problematik zur Diskussion gestellt. Auch hier wird die bisherige Form der Öffentlichkeitsarbeit als ausreichend angesehen, da derzeit keine neuen Erkenntnisse vor liegen.

Zusammenführung Abwasserhaushalte: Richtig ist, dass ich diese als äußerst problematisch ansehe. Ich habe Ihnen bei unserem Gespräch meine Meinung zu diesem Thema gesagt – eine Meinung von insgesamt 33 im Samtgemeinderat.

Ich sehe keinen Widerspruch zu unserem Gebietsänderungsvertrag/Fusionsvertrag. In diesem ist unter § 17, Punkt 1, letzter Absatz geregelt: „…wird bis spätestens 31.12.2014 eine Zusammenlegung der Geschäftsbereiche in der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle angestrebt.“ Hier bleiben die Beratungen in den SG-Gremien abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lienig

Bürgermeister der Samtgemeinde
Bodenwerder-Polle
Münchhausenplatz 1
37619 Bodenwerder
Tel.: 05533 - 405 24

Klage gegen den Wasserverband Ithbörde/Weserbergland - erfolgreich

Am 16.2.2011 ist das Urteil zur Klage der 76 Poller Bürger gegen den WVIW vor dem Landgericht in Hildesheim ergangen.

Die Kammer kam zu der Einschätzung, dass die Gebührenerhöhung der Trinkwasserentgelte zulässig, jedoch die Gebührenerhöhung der Abwasserentgelte nicht rechtmäßig sei. Die Unbilligkeit der Abwasserentgelterhöhung besteht einerseits darin, dass die Investitionskosten der geplanten Transportleitung nach Holzminden nicht von den Kunden des Wasserverbandes im Voraus bezahlt werden dürfen. Andererseits darf die Starkverschmutzerzulage, die von der Firma Petri für die Einleitung ihrer Abwässer gezahlt wird, nicht für die Finanzierung der Transportleitung genutzt werden. Mit dieser Zulage müssen ausschließlich die höheren Kosten der Abwasserklärung gedeckt werden, um die übrigen Einleiter nicht über Gebühr zu belasten.

Nun muss der Wasserverband neu kalkulieren.

Hier geht es zu einem Musterschreiben für Widerspruch zur Jahresabrechnung 2010.

Landgericht Hildesheim erklärt in seinem Urteil vom 16.2.2011:

Die Erhöhung der Abwassergebühren ist nicht rechtens! 

siehe auch Bericht im TAH

Erhöhung der Abwassergebühren ist unbillig

"Landgericht hält Erhöhung der Abwasserentgelte für rechtswidrig"

siehe auch Leserbrief vom 19. Februar 2011

►Die Pipeline soll nun doch gebaut werden!

Der Vorstand des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland hat am Mittwoch, den 6.10.2010 beschlossen, das Projekt „Abwasserleitung Glesse-Holzminden" wieder auf zunehmen. Entgegen den Aussagen vom April 2010, sei jetzt der Bedarf für den Bau einer Abwasserleitung gegeben, wie Vorstandsmitglied Wilhelm Brennecke auf TAH-Anfrage bestätigte (siehe TAH vom 8. Oktober 2010).

Grüne kritisieren drastische Gebührenerhöhung für Abwasserpipeline Brevörde-Holzminden
HNA online berichtet  Protest gegen riesige Ziegenfarm: Minister will Zuschüsse gewähren

Erhöhung der Abwasserentgelte des WVIW rechtswidrig!

Die mündliche Verhandlung vor dem OLG-Celle vom 16.02.2012 brachte es an den Tag, die Erhöhung der Abwasserentgelte ab dem 1.1.2009 ist rechtswidrig, weil es in den vom WVIW verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an einer wirksamen Rechtsgrundlage mangelt. 
Die Kläger haben jetzt Anspruch auf Rückzahlung der zu viel bezahlten Abwassergebühren und zwar für die Jahre 2009, 2010, 2011. Und auch für das laufende Jahr 2012 dürfen keine erhöhten Abwassergebühren eingefordert werden, solange die AGB nicht geändert sind.
Wie der TAH vom 17.2.2012 berichtet, sollen nach Aussage von WVIW-Geschäftsführer Henning Stegie alle Gebührenzahler  –  auch die, die nicht geklagt hatten –  im Bereich der Alt-Samtgemeinde Polle ihre zu viel gezahlten Gebühren zurückerstattet bekommen.
Der WVIW will nun möglichst rasch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, um Abwassergebühren anheben zu können. So könnten als allgemeine Gründe steigende Energiekosten, sinkende Abnehmerzahlen oder Investitionsmaßnahmen in die AGB eingearbeitet werden. 
Wie teuer es für den Gebührenzahler letztendlich wird, bleibt abzuwarten.

  • Urteil des OLG Celle vom 8.3.2012 als pdf-Datei

  • Urteil des LG Hildesheim vom 2.3.2011 als pdf-Datei


 

Der Gebührenschock!

Warum sollen wir für die überflüssige Abwasserleitung zahlen? Öffentliche Anwohnerinformation (pdf)

 

Widerspruch zur Jahresendabrechnung 2010

Das vorformulierte Widerspruchsschreiben zur Jahresendabrechnung 2010 befindet sich in Schreiben an den WVIW

 

BI Abwasser - 2009 -

Zum Jahresanfang 2009 flatterten den Bürgern und Bürgerinnen von Polle deftige Preiserhöhungen der Wasser- und Abwassergebühren ins Haus.

Um der Forderung nach Offenlegung der Kalkulation Nachdruck zu verleihen, wurden 332 Unterschriften gesammelt, die von den Vertretern der BI Abwasser Herrn Bost übergeben wurden.

Zusätzlich hatten mehr als 80 Bürger/innen eine Rücknahmeerklärung an den Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) geschickt, in der sie die Gebührenerhöhung ablehnen. Wie sich zeigte, haben die meisten daraufhin eine Abminderung der Abschläge erhalten, aber "aufgeschoben ist nicht aufgehoben" und so wird der Wasserverband seine Gebühren bei der nächsten Abwasserrechung einfordern.

Unser Ziel bleibt daher weiter bestehen: Offenlegung der Kalkulation!

Wir weisen darauf hin, dass die Betroffenen unbedingt erneut widersprechen müssen. Ein entsprechendes Schreiben ist vorbereitet und kann bei Vertretern der BI Abwasser abgeholt werden.

BI Abwasser - Widersprüche  erneuert - 2009 -

Fast alle Leute die den ersten Widerspruch gegen die Gebührenerhöhung an den Wasserverband Ithbörde unterzeichnet haben, haben auch den zweiten ergänzenden Widerspruch unterzeichnet.
 
Der ergänzende Widerspruch bezieht sich auf die kommende Jahresabrechnung, weil der Wasserverband aufgrund der reduzierten Abschlagszahlungen mit der kommenden Jahresrechnung die Kostenerhöhung wieder in Rechnung stellen wird.

Wir Bürger brauchen nicht die geplante Abwasserleitung zu bezahlen!!

 

Der Trick mit dem Wasserverband      

Leserbrief aus dem TAH  vom 13 Mai 2009 zur Sache Abwasseranlage  

Offenlegen der Kalkulationsgrundlagen wird dadurch verschleiert    

Pflichtaufgabe einer Komune ist es, für seine Bürger Daseinsvorsorge zu treffen. Dazu gehören auch die Bereiche der Abfallentsorgung, des Rettundsdienstes aber auch die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung. Bezahlt werden diese Leistungen durch Gebühren, die nach dem Gesetz Kostendeckend erhoben werden und deren Höhe für alle Gebührenzahler transparent offen gelegt werden müssen. (Niedersächsisches Komunalabgabengesetz, NKAG ). Nun hat die Samtgemeinde Polle im Jahr 2002 beschlossen, ihre Wasser- und Abwasseraufgabe dem kommunalen "Wasserverband Ithbörde-Weserbergland" zu übertragen - was aus Kosten - und Effektivitätsgründen durchaus Sinn macht. Dabei wurden Vermögen, Bauten Anlagen aber auch Schulden komplett auf den Verband übertragen. Drei Mitglieder des Samtgemeinderates wurden Mitglieder im Vorstand des Verbandes.  

Nun aber passiert es: Die Gebühren und die Kalkulation müssen nicht mehr offengelegt werden, da der Wasserverband privatrechtlich organisiert ist. Das eingebrachte Vermögen bleibt Eigentum der Samtgemeinde und wird als Einlage betrachtet. Diese Einlage - bei manchen Samtgemeinden mehr als 1 Million Euro - wird vom Wasserverband verzinst und die Zinsen fließen dem Steuerhaushalt zu ( bei einer Million Euro und einer Verzinsung von sechs Prozent sind das 60.000 Euro im Jahr). Bei größeren Haushaltslöchern werden Teile oder auch die ganze Einlage entnommen, um den Steuerhaushalt auszugleichen. So hat die Samtgemeinde Bodenwerder ihr Vermögen nach einem Bericht des TAH in diesem Jahr komplett entnommen.  

Zur Gegenfinanzierung muß der Wasserverband Bankkredite aufnehmen, die der Gebührenzahler wieder neu mit Zinsen und Tilgung zu bedienen hat.  

Eine solche Konstruktion nennt man "Schattenhaushalt".  

Auf der anderen Seite stellen sich die Verantwortlichen der Samtgemeinde hin und behaupten, ihr Haushalt sei ausgeglichen und die Gemeinde "schuldenfrei".  

Kein Wunder, die Schulden wurden ja auch beim Wasserverband und beim Gebührenzahler gemacht. Damit schließt sich der Kreis: Wer will damit noch eine Offenlegung der Gebührenkalkulation?  

Wilhelm Weißenborn, Polle

 

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